Vollkaskoversicherung, wobei ein Selbstbehalt in Höhe von EUR 400,- vorgesehen ist. Der Kaufinteressent verpflichtet sich, diesen im Falle einer schuldhaften Beschädigung - auch bei leichter Fahrlässigkeit - zu ersetzen. oder
Kfz-Haftpflichtversicherung:
Der Kaufinteressent verpflichtet sich im Falle einer schuldhaften Beschädigung am Fahrzeug - auch bei leichter Fahrlässigkeit - den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Kaufinteressent hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin an den Halter zurück zu stellen.
Lenkerberechtigung des Kaufinteressenten ist vorzulegen.
Der Kaufinteressent ist in der körperlichen und geistigen Verfassung ein Fahrzeug dieser Kategorie zu lenken und wird während der Probefahrt alles unterlassen, was diesem Zweck entgegensteht insbesondere keinen Alkohol, Drogen oder die Fahrtauglichkeit beeinflussende Medikamente einnehmen.
Der Kaufinteressent beachtet alle mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges zusammenhängenden Rechtsvorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, Kraftfahrgesetz ...
Der Kaufinteressent wird das obige Fahrzeug nur selbst lenken und nicht an Dritte weitergeben.
Der Kaufinteressent nimmt zur Kenntnis, dass die Probefahrt im Höchstausmaß von 150 km zulässig ist. Bei einer Überschreitung dieser km-Leistung wird pro gefahrenen Mehrkilometer ein Betrag in Höhe von EUR 0,39 verrechnet.
Der Kaufinteressent hält die Firma als Halter des Fahrzeugs bzw. den Versicherer für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden - Personen- und Sachschäden - sowie hinsichtlich aller von ihm verursachten Verkehrsübertretungen schad- und klaglos.
Die Geltendmachung eines über die obigen Vereinbarungen hinausgehenden Schadenersatzanspruches bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Diese Bedingungen werden Ihnen vor dem Antritt der Probefahrt ausgehändigt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Bedingungen gelesen zu haben, damit einverstanden zu sein und diese während der gesamten Probefahrt zu beachten.